Brandschutz- und Evakuierungshelfer
Grundlagen:
Maßnahmen gegen Brände - Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2)
Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1)
Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung (DGUV Information 205-023)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Teilnehmeranzahl:
max. 15 Personen
Teilnehmerkreis:
Brandschutzverantwortliche, Sicherheitsbeauftragte, Personen mit Brandschutz Aufgaben, sonstige interessierte Personen.
Dauer:
1 Tag (min. 8 Std.)
Kurzbeschreibung:
Die Teilnehmer lernen in der Ausbildung den sicheren Umgang mit und den Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden, ohne Eigengefährdung. Darüber hinaus lernen sie Maßnahmen kennen, die ein selbstständiges Verlassen (Flucht) der Beschäftigten Ihres Unternehmens sichert.
Inhalte:
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Grundsätze des Brandschutzes
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betriebliche Brandschutzorganisation
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Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
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Gefahren durch Brände
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Verhalten im Brandfall
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besondere Maßnahmen bei einer Evakuierung
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Umgang mit Angst- und Panikverhalten bei Menschen und deren Gegenmaßnahmen
Ziele:
Als Brandschutzhelfer können Sie die Verantwortung für die Einleitung von Erstmaßnahmen im Brandfall übernehmen.
Als zusätzlich ausgebildeter Evakuierungshelfer können Sie die Evakuierung/Räumung von Etagen oder Gebäudeteilen einleiten sowie im Gefahrfall Mitarbeiter und Besucher warnen.
Der Brandschutz- und Evakuierungshelfer kann zusätzlich die Planung und Organisation der Sammelstelle übernehmen und der Feuerwehr als wichtiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Abschluss:
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Zertifikat